EEG und Vergütungssätze
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Im Bundesgesetzblatt Nr. 42 vom 28. Juli 2011 wurde die neueste Fassung zum Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien veröffentlicht. Den erschienenen Originalgesetzestext finden Sie hier.
Eine Übersicht über die Vergütungssätze seit dem 01.04.2012 finden Sie hier.
Unser Seminarangebot zum Thema EEG und Niederspannungsrichtlinie.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 (EEG 2009) ist zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Der Zweck ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent zu steigern.
Die Kernelemente des EEG sind:
- Vorrangiger Anschluss von Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien an die Netze für die allgemeine Elektrizitätsversorgung.
- Vorrangige Abnahme, Übertragung, Verteilung und Vergütung dieses erneuerbar hergestellten Stroms.
- Bundesweiter Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms.
Die Netzbetreiber sind verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen. Das EEG definiert feste Tarife, mit denen Netzbetreiber die Einspeisung von Strom, z. B. aus solarer Strahlungsenergie, vergüten müssen. Die DC-Nennleistung, also die installierte Modulleistung, ist dabei die Berechnungsgrundlage für den Energieversorger.
Vergütungssätze seit 01.04.2012
PV-Anlagen, die zwischen dem 1.4. und 31.10.2012 in Betrieb genommen werden, erhalten für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetreibnahme feste Einspeisetarife pro Kilowattstunde Strom. Bei Anlagen bis 10 kWp werden max. 80% und bei Anlagen von 10-1000 kWp max. 90% des jährlich erzeugten Stroms entsprechend der nachfolgenden Tarife vergütet. Eine Vergütung für den Eigenverbrauch ist nicht mehr vorgesehen.
Ab 1. Mai 2012 monatliche Degression von 1% pro Monat.
| Inbetriebnahme | Dach < 10kW (in Ct./kWh) | Dach < 1000kW (in Ct./kWh) | Dach < 10MW (in Ct./kWh) | Freiland is 10MW (in Ct./kWh) |
| ab 1.4.2012 | 19,50 | 16,50 | 13,50 | 13,50 |
| ab 1.5.2012 | 19,31 | 16,34 | 13,37 | 13,37 |
| ab 1.6.2012 | 19,11 | 16,17 | 13,23 | 13,23 |
| ab 1.7.2012 | 18,92 | 16,01 | 13,10 | 13,10 |
| ab 1.8.2012 | 18,73 | 15,85 | 12,97 | 12,97 |
| ab 1.9.2012 | 18,54 | 15,69 | 12,84 | 12,84 |
| ab 1.10.2012 | 18,36 | 15,53 | 12,71 | 12,71 |
| ab 1.11.2012 | Degression abh. vom Zubau in 07/12-09/12 | Degression abh. vom Zubau in 07/12-09/12 | Degression abh. vom Zubau in 07/12-09/12 | Degression abh. vom Zubau in 07/12-09/12 |
Niederspannungsrichtlinie
Einen Überblick über das Einspeisemanagement und die Regelungen der Niederspannungsrichtlinie seit dem 01.01.2012 finden Sie hier.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit finden Sie das komplette Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Anmeldung Bundesnetzagentur
Seit dem 1. Januar 2009 müssen Photovoltaikanlagen, für die eine Vergütung gemäß dem EEG gezahlt wird, vom Betreiber der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Ohne diese Meldung ist der Netzbetreiber nicht verpflichtet die Vergütung in Höhe des EEG zu zahlen.